Literaturstipendien des Freistaats Bayern

Literaturstipiendium

In diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, sich um ein Literaturstipendium des Freistaats Bayern zu bewerben. Bis zu 6 Stipendien à 6.000 Euro werden vergeben; Bewerbungen sind bis zum 1. Februar 2018 möglich. Hier ein Auszug aus dem Ausschreibungstext:

Literaturstipendium

Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt seit 2010 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle 2 Jahre bis zu sechs Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Die Mittel dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellem Zwang begonnene literarische Werke zu beenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen 6.000 € zur Verfügung.

Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben.  Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel sollte den Umfang für einen Band haben. Text und Bild des Comics/der Graphic Novel sollen von einem Autor/einer Autorin stammen. Ist dies nicht der Fall, wird das Stipendium geteilt, sofern die Teilnahmebedingungen auf alle Beteiligten des Autoren-/Autorinnenteams zutreffen.

Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Stipendiums nicht im Ganzen publiziert sein. Die Verleihung wird 2018 voraussichtlich im Juli stattfinden.

Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.

Weitere Informationen zu den Bewerbungsbedingungen unter km.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/literaturfoerderung.html