Eine komplizierte Angelegenheit?
Der VS bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz und Rechtsberatung – das ist sehr wichtig, da es in diesem Bereich immer wieder zu Problemen kommt. Die Veränderungen durch die Digitalisierung, im Internet und durch neue elektronische Medien wie das e-Book hat die Angelegenheit nicht leichter gemacht.
Die Rechtslage ist daher beständigen Veränderungen unterworfen und so können wir auch hier keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen, sondern nur auf einige Grundlagen hinweisen.
Urheber und Verwerter
Zu unterscheiden sind das Urheberrecht und das Verwertungs-bzw. Nutzungsrecht.
Urheber ist der Schöpfer des Werkes, der das Werk selbst geschrieben hat. Dieser Urheber ist immer ein Mensch. Das Urheberrecht schützt die geistigen und materiellen Interessen des Schöpfers.
Interessant wird die Frage vor allem bei Auftragsarbeiten. Gerne sehen sich die Auftragsgeber die ein Werk bei einem Ghostwriter in Auftrag geben selbst als Urheber, das ist aber nicht richtig. Der Urheber überträgt nur die Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Die einzige Möglichkeit ein Urheberrecht zu übertragen ist die Erbfolge.
Bei mehreren Autoren spricht man von Miturhebern. Wenn Autoren gemeinsam ein Projekt beginnen, sollen sie im Voraus genaue am besten schriftliche Absprachen über die Form der Zusammenarbeit treffen. Denn es kann bei Uneinigkeit nur im Einzelfall entschieden werden, wer tatsächlich der Urheber ist.
In die Realität treten diese Überlegungen aber vor allem dann, wenn es darum geht, das Werk zu veröffentlichen und wir uns mit den Möglichkeiten der Verwertung beschäftigen. D.h. im Grunde einen Verlagsvertrag abzuschließen.
Der Verlagsvertrag
Verlagsvertrage sind juristische Texte in denen Aufgaben und Pflichten des Autors und des Verwerters (meistens des Verlags) aufgezählt werden. Es ist eine unangenehme Pflichterfüllung diese Verträge aufmerksam zu lesen und zu verstehen. Aber sie ist wichtig, weil der Verlagsvertrag die Grundlage der Geschäftsbeziehung bildet.
Am besten lässt man den Verlagsvertrag prüfen oder vergleicht ihn mit dem Normvertrag den man bei http://vs.verdi.de/. herunterladen kann.
Achten Sie unter anderem auf folgende Dinge:
- Ist festgelegt innerhalb welcher Zeit die Publikation erscheinen soll?
- Sind beim Honorar neben der Hardcover-Ausgabe auch die Taschenbuchausgabe und die Vergütung für ein E-Book berücksichtigt (letztere muss höher liegen, sollte mindestens das Doppelte der Print-Ausgabe betragen)
- Ist festgelegt, wann das Honorar ausgezahlt wird? (Das kann besonders bei Übersetzungen eine große Rolle spielen)
- Ist geregelt, wie die Nebenrechte honoriert werden und nach welchem Schlüssel die Lizenzhonorare aufgeteilt werden?
- Erhalten Sie eine angemessene Zahl von kostenlosen Belegexemplaren?
Achten Sie darauf, dass jede Geldforderung, die in einem Vertrag an den Autor gerichtet ist nicht zu akzeptieren ist. Weder anteilige Lektoratsgebühren noch Anschubfinanzierungen. Auch wenn Verträge vom Autor die Abnahme von Exemplaren verlangen, deutet es darauf hin, dass der Verlag sich nicht aktiv um die Vermarktung kümmern will, sondern das Verlagsrisiko auf den Autor abwälzt.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im „Uschtrin Handbuch für Autorinnen und Autoren“, die Formulare und Mustervertäge unter vs.verdi.de Menüpunkt „Rechtsfragen“ (und unter www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com/web/).