Klares Ja zu Kulturvielfalt und gerechter Verantwortungsverteilung im Internet:
Das EU-Parlament hat heute mit deutlicher Mehrheit für die Reform des Urheberrechts und die Vorlage des Berichterstatters Axel Voss (CDU) gestimmt. Es folgen Trilog-Gespräche und Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und dem Europäischen Rat. Das geltende Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt stammt aus dem Jahr 2001, Anpassungen sind überfällig.
»Seit siebzehn Jahren warten Europas Kreativschaffende und ihre Branchenpartner auf eine rechtliche Grundlage für gerechte Vergütungen bei der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die Entscheidung des Parlaments ist ein dreifaches Ja: zur Verantwortung, zur Kulturvielfalt im Internet, aber auch zum Schutz und zur Freiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher«, so Nina George, Mitglied des Bundesvorstandes und Beauftragte für das Ressort Urheberrecht. »Denn wo jetzt die großen Plattformen in die Pflicht genommen werden, Rechteinhaber und Rechteinhaberinnen angemessen zu vergüten, dort übernehmen sie gleichzeitig auch die Haftung. Diese lag bisher bei den Nutzern und Nutzerinnen der Internetangebote.
Ein besonderes Anliegen ist für den VS auch die rechtliche Absicherung der VG Wort. Wir sind überzeugt, dass die gemeinsam betriebene Verwertungsgesellschaft über eine weit größere Verhandlungsmacht zum Wohle der Autoren und Autorinnen verfügt, als getrennt handelnde Einrichtungen. Deswegen freut uns, dass mit Art. 12 des Richtlinienentwurfes Rechtssicherheit geschaffen werden soll«, so Nina George weiter.
Im Vorfeld der Abstimmung hatten Verbände der europäischen Kultur- und Medienwirtschaft an die Europaabgeordneten appelliert, die Reformvorschläge zu unterstützen. Parallel versuchten Gegner der Urheberrechtsrichtlinie, über eine Desinformationskampagne (»Zensur«, »Link-Steuer«, »Memeverbot«), die Abgeordneten zu verunsichern. »Auf Dauer sehen wir von Techgiganten inszenierte Meinungsmache als Gefahr für demokratische Prozesse«, so Nina George abschließend.