Eva Leipprand zum neuen Urhebervertragsrecht

Pressemitteilung

Das am 15. Dezember 2016 beschlossene neue Urhebervertragsrecht sollte zur Stärkung der Urheberinnen und Urheber beitragen. „Diese Absicht des Gesetzes ist nur teilweise erreicht worden, auch wenn die Reform positive Veränderungen beinhaltet“, sagt Eva Leipprand, Bundesvorsitzende des VS. Einen zusammenfassenden Pressebericht finden Sie hier:

ver.di/VS: Eine halbherzige Reform – Das neue Urhebervertragsrecht erfüllt seine Versprechen nur teilweise (nmz kiz-nachrichten)