Zukunft der Arbeit
Hintergrund zum Thema der Ausschreibung – eine Skizze:
Der Werkkreis Literatur der Arbeitswelt e.V. und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di, VS Landesverband Bayern sind der Demokratie und den allgemeinen Menschenrechten verpflichtet.
Die zur Zeit gleichzeitige Demontage von Menschen- und Arbeitsrechten seitens der ‚New Economy‘ (Sammelbezeichnung für junge, innovative Branchen). sowie aller anderer Wirtschaftszweige bedingt grundlegende soziale Veränderungen. Dies sind für den Werkkreis und den VS triftige Gründe, zur gegenwärtigen und zukünftigen alltäglichen Arbeits- und sozialen Welt kreativ-literarisch Stellung zu nehmen. Mit einer entsprechenden Anthologie soll den vielschichtigen Fragen nachgegangen werden.
Industrie 4.0 – die vierte industrielle Revolution
Ziel und Zweck der Digitalisierung ist aus Unternehmersicht, Profit zu erzielen und die Macht über die Arbeitskraft auszuweiten. Industrie 4.0 ist eine weitere Stufe der Rationalisierung der Produktion und Dienstleistungen durch neue technische Möglichkeiten wie den Einsatz von Algorithmen und wird auch seitens der Industrie als vierte industrielle Revolution gesehen. Sie kann durch technische Entwicklungen zu sozialen und machtpolitischen Veränderungen führen. Es sind somit die technischen Produktions- und die sozialen Machtverhältnisse in dem Begriff versammelt.
Hinterfragen Sie liebe Autorinnen und Autoren die verschiedenen Gesichtspunkte literarisch, gestalterisch!
Wer will die Digitalisierung 4.0 und wozu? Wie sicher sind die Datennetze? Lassen immer wieder Nachrichten über größere Hackerangriffe aufhorchen? Ebenso nehmen räuberische und erpresserische Kriminalität auch auf diesem Wirtschaftssektor erheblich zu. Werner Seppmann: „Die „Netzsicherheit“ ist nicht Ausdruck von Sachverstand, sondern zentraler Bestandteil eines ganzen Systems von Lebenslügen des IT-Komplexes. Es gibt keine „Netzsicherheit““
Big Data – Fluch oder Segen?
“Zweifellos bietet die Computerisierung viele Vorteile im Alltagsleben.“ Andererseits werden die Nutzer zur Bequemlichkeit und damit zur Abhängigkeit erzogen. (vgl. Michael Hagner (ETH Zürich) „Zur Sache des Buches“) „Der Gewinn an Bequemlichkeit ist ein Verlust an Freiheit (S. 84)“ Sind die Folgen für die Demokratie und der Verlust an Rechten im Arbeitsalltag unübersehbar? Die „kostenlosen Dienste“ im Netz bezahlen wir mit der Preisgabe unserer Daten, von denen wir nicht wissen ob und wann sie jemals gelöscht werden. Warum haben wir darauf keinen Zugriff, so auch auf die „Big-Data“-Produzenten? Werner Seppmann: „…eklatant sind die sozialen und kulturellen Konsequenzen der Digitalisierungsprozesse, zu denen eine Tendenz der Oberflächlichkeit und Faktengläubigkeit, ein schleichender Realitätsverlust, eine Formatierung und Instrumentalisierung des Denkens, aber auch eine sich ausweitende Fremdverfügung gehören.“
Digitalisierung als Unterdrückungsinstrument?
Dinge, Arbeitsvorgänge, müssen immer mehr gleichzeitig und schneller getan werden mit der Auflösung der notwendigen Festarbeits- und Ruhezeiten durch ständige An- und Abrufbarkeit der Beschäftigten, nicht nur der Crowdworker. Wiegen die scheinbaren Vorteile der neu gewonnenen Freiheit die Nachteile an Gesundheit und zerstörten sozialen Beziehungen auf? Die tatsächlichen Interessen, die diesen Zumutungen zugrunde liegen, bleiben hinter einer Fassade von Sachzwängen verborgen. (Stephan Kaufmann, S. 21): Die Digitalisierung wird zur entfesselten Konkurrenz der Beschäftigten genutzt. Die Unternehmen beschäftigen vermehrt Solo-, Schein- und Semiselbständige. Sie sind frei von Tarifverträgen, Arbeitszeitregelungen, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungs- und Arbeitsschutz.
Wirklichkeit und Virtual Reality
Die „sozialen Medien“ geraten zunehmend zu geistigen Gleichschaltungsapparaten. Man unterwirft sich den herrschenden Trends, um nicht zum Außenseiter zu werden. Betrachten Sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln und andernorts die Menschen, die ihr Mobiltelefon – „Händy“ in der Hand tragen. Gehören sie auch dazu, zu den Gewinnern? Wollen sie nicht zu den Verlierern zählen? Suchen sie überhaupt noch nach der Realität oder ist netzvermitteltes Wissen die bare Münze der vermeintlich neuen Realität? Virtuelle Realität ist für manchen kaum mehr zu unterscheiden von der wirklichen Welt – Virtual Reality-Brillen tun ihr Übriges und gaukeln den Nutzern eine andere Welt vor.
Auswirkungen auf die Arbeitswelt
In der Arbeitswelt werden die Computer von den Unternehmen aufgestellt und dienen effektiver Kontrolle, entgrenzter Leistungskontrolle der Produktion und der Beschäftigten, als auch zur Verdichtung der Arbeit. Es gibt sehr unterschiedliche Voraussagen zur Erwerbslosigkeit der Beschäftigten mit niedriger Qualifikation. Diese Männer und Frauen werden in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang erwerbslos werden. Die „menschenleere Fabrik“ wird es aber nicht geben. Es werden immer noch qualifizierte Fachkräfte mit immerwährender Fortbildung benötigt werden.
Ein weiterer Effekt der Industrie 4.0 sind die Auslagerung von Produktionen und Ausgründungen aus den Stammunternehmen mit enger Computervernetzung. Es gibt dann auch noch „agile“ Organisationsformen, die mit flachen Hierarchien Mitbestimmung vortäuschen.
Die Auslagerung als auch die vermeintliche Freiheit in der Betriebsführung gehen absichtlich an den Betriebsräten und gesetzlichen Arbeitsrechten vorbei, meist zum Nachteil der Beschäftigten. Können Beschäftigte vor diesen Scheinfreiheiten geschützt werden?
Gesellschaftliche Auswirkungen
Eine Werbewochenzeitung titelt: „Wer bezahlt das digitale Klassenzimmer?“ Dem gegenüber stehen Erkenntnisse gegen starken Gebrauch von Computern, was die Lernentwicklung ebenso behindert, wie auch emotionale Prozesse gestört werden. Die Folgen sind geringere Verarbeitungstiefe des Lernstoffes, das „Wissen“ bleibt oberflächlich und die Sprachaneignung als auch der Sprachgebrauch erleben eine zunehmende Einschränkung. In Norwegen wurde nach drei Monaten das Projekt „Anschaffung von Computern für Schulen“ wieder abgebrochen; ähnlich auch in den USA. Oder tut die Gesellschaft zu wenig, um die Jugend auf ihre digitale Zukunft vorzubereiten? Müssten alle Schulen mit mehr Medien ausgestattet werden und die Fächer wie IT und Medienkompetenz in den Lehrplan aufgenommen werden?
Dies sind nur einige ausgewählte Denkansätze zum großen Thema Digitalisierung. Auf der Homepage: www.werkkreis-literatur.de können diese Ausschreibung, eine Skizze zum Hintergrund des Themas und weitere erläuternde Literaturhinweise und Beispiele abgerufen werden.
Textkriterien:
Die literarische kritische A u s e i n a n d e r s e t z u n g und die konkrete Utopie zur Digitalisierung und zur New Economy (Grundlegende Veränderung der Wirtschaft durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien über alle Bereiche hinweg) sind Ziel und Zweck dieser Anthologie.
Die literarischen Texte sollen die Technologie-Euphorie in unserem gegenwärtigen Alltag kritisch beleuchten.
Die eingereichten Texte sollen die Digitalisierung, New Economy und Big-Data teilweise oder gänzlich in ihren praktischen politischen Maßnahmen beschreiben. Wie der formal demokratisch regierte Kapitalismus die Quellen und den Nährboden zu grundlegenden Veränderungen des Alltags führen, ist literarisch kreativ darzustellen.
Die literarischen Texte sollen die durch die Digitalisierung bedingten beträchtlichen antidemokratischen, diktatorischen Formen in unserem gegenwärtigen Alltag charakterisieren.
Literarische Genres:
Lyrik, Kurzgeschichten, Reportagen, deutliche Satiren und andere Kurzprosaformen, szenische Texte, Lieder / Noten.
Wie und wo:
Die eingereichten Texte sollen als Windows-Word oder Open Office-Dateien, keine PDF-Dateien eingereicht werden, die Schriftgröße 12 Punkt haben und drei bis vier Normseiten mit 30 Zeilen und 60 Anschlägen (= ca. 2.000 Zeichen ohne Leerzeichen je Seite) nicht übersteigen. Es können bis zu drei Texte eingereicht werden. Wenn nur ein Fließtext eingesendet wird, sollte dieser nicht mehr als neun Normseiten haben.
Die Textseiten sind jeweils mit dem Vor- und Nachnamen, der Adresse in einer Zeile und darunter mit dem Texttitel und mittig mit der Seitenzahl zu kennzeichnen. Zur besseren Verständigung sind auch E-Mail-Adresse und Telefon-Nummern nützlich.
Literaturempfehlungen finden Sie unter:
www.werkkreis-literatur.de/Ausschreibung/Literaturhinweise
Die Redaktion / Jury vom Werkkreis Literatur der Arbeitswelt e.V., Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di, VS Landesverband Bayern und Schrift-stellern des PEN entscheiden entsprechend obiger Kriterien über den Abdruck.
Bitte senden Sie je 1 Kopie Ihrer Texte als Ausdruck per Post (mit Büroklammern versehen) und per E-Mail an jede der folgenden 4 Adressen:
Werkkreis Literatur der Arbeitswelt e.V.
Wolf-Dieter Krämer
Fasanenstraße 41a
85757 Karlsfeld
E-Mail: wdkra@o2online.de
Werkkreis-Werkstatt Nürnberg/Fürth
Brigitte Stenzhorn
Postfach 2526
90715 Fürth
E-Mail: werkkreis-literatur@stenzhorn.de
Thorsten Trelenberg
Große Marktstr. 1
58239 Schwerte
E-Mail: thorsten.trelenberg@web.de
Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di
Dr. Marita Panzer
Klausenburger Str. 11
93057 Regensburg
E-Mail: maritapanzer@t-online.de
Da noch nicht alle Einsendeadressen feststehen, bitte die Homepages
www.werkkreis-literatur.de und (ab Ende Januar) vom Uschtrin-Verlag zu beachten.
Biographische Daten:
Mit den Texteinsendungen bitte etwa bis zu fünf Zeilen Kurzvita sowie einige Zeilen zu bisherigen eventuell dem Ausschreibungsthema entsprechende Veröffentlichungen zu übermitteln – jedoch keine Gesamtbibliographie der persönlichen Texte, Bücher etc. beifügen.
Anerkennungspreis:
Der beste Text wird vom Werkkreis Literatur der Arbeitswelt e.V. mit einem Anerkennungspreis von 600,- € honoriert.
Einsendetermine
Die Texteinreichungen sind vom 1. Februar bis 30. April 2018 möglich.
Da noch nicht alle Einsendeadressen feststehen, bitte die Homepages
www.werkkreis-literatur.de und (ab Ende Januar) vom Uschtrin-Verlag zu beachten.
Einsendeschluss ist der 30. April 2018
Keine Altersbeschränkung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Urheberrecht:
- Für die unveröffentlichten Texte tritt schriftlich die Urheberin / der Urheber zum einmaligen Abdruck die Rechte honorarfrei an die Herausgeber, den Werkkreis Literatur der Arbeitswelt e.V. ab. Gleichzeitig soll eine entsprechende Erklärung für den Bedarfsfall honorarfreier Radiosendungen abgegeben werden. Die Vertretungsrechte von VG-Wort und GEMA bleiben unberührt bei den Autorinnen und Autoren.
- Ausnahmen: Für bereits veröffentlichte Texte werden die Urheberrechte wie unter 1 abgetreten. Zusätzlich ist eine informative Erklärung über weitere Veröffentlichungen der eingereichten Texte abzugeben.
Sonstige Bedingungen:
Eingesandte Texte werden nicht zurückgesandt. Für die Ausschreibung und die Preisverleihung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Einsendung der Texte und eventueller Musiknoten erklärt sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.
Werkkreis Literatur der Arbeitswelt e.V., der Vorstand – Ende Dezember 2017 VS-Bayern, der Vorstand