Ganz wichtig für AutorInnen: Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)

Was ist die VG WORT?

Jede Autorin, jeder Autor sollte einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Der Vertragsabschluß ist garantiert ohne Risiko, es entstehen keine Kosten oder andere Verpflichtungen.

Kurz gesagt: Die VG Wort, gegründet 1958  als Zusammenschluss von AutorInnen und Verlagen, ist eine Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten.

Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft und eine nicht-gewinnorientierte Organisation. Sie hat zwei Hauptaufgaben:

  • Geld von denen einzutreiben, die geistiges Eigentum verwerten (z.B. Verlage ?, Kopiergerätehersteller, Bibliotheksbetreiber)
  • dieses Geld nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Urheber geistigen Eigentums auszuschütten.

Voraussetzung für die Teilhabe am Geldsegen ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags. Bei der Registrierung wird eine Karteinummer erteilt, die unverändert bleibt und bei allen Vorgängen angegeben werden muss.

Wie bekommt der Autor / die Autorin sein / ihr Geld?

Die Vergütungszahlungen an Urheber und Verlage ergeben sich aus den Einnahmen der VG WORT und werden nach den Richtlinien der Verteilungspläne bestimmt. Der Verwaltungsrat der VG Wort legt die Ausschüttungsquoten jährlich fest.

In einigen wenigen Bereichen erfolgt die Ausschüttung hingegen automatisch:
Bei Belletristik und Kinderbüchern bspw. steht der Autorenschaft und den Verlagen für die Ausleihe ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken sowie für das Vervielfältigen ihrer Werke eine Vergütung zu – die VG WORT kann jedoch nicht alle Ausleihen in allen relevanten Bibliotheken registrieren. Deswegen erfolgen Ausleiherfassungen stichprobenartig an jeweils wechselnden Bibliotheken. An der Ausschüttung nehmen AutorInnen, ÜbersetzerInnen, HerausgeberInnen, BearbeiterInnen und Verlage teil.
Die Ergebnisse der letzten drei Jahre werden addiert und gedrittelt. Der Mittelwert bestimmt die Höhe der Ausschüttung. Zusätzlich bekommt jeder beteiligte Urheber bzw. Verlag einen Anteil für die Vervielfältigung.
Eine Meldung durch AutorIn oder Verlag ist in diesen Bereichen deswegen nicht notwendig. Die Ausschüttung erfolgt einmal jährlich im Rahmen der Hauptausschüttung.

Notwendig hingegen ist die Meldung von Erstveröffentlichungen wissenschaftlicher Sachliteratur unter „Wissenschaftliche Publikationen“, um an der Ausschüttung auch im Bereich Wissenschaft teilzuhaben.

Der Autor/die Autorin muss in diesem Bereich die Publikationen und Beiträge an die VG Wort auf speziellen Formularen oder online selber melden.
Die Hauptausschüttung findet Mitte des Jahres für fristgerecht eingegangene, gültige Meldungen, bzw. für im Vorjahr erhobene, ausschüttungsrelevante Daten statt.

Beachte:

Laut Beschluss des BGH im April 2016 muss der Verteilungsplan der VG Wort geändert werden, da der BGH die pauschale Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der VG Wort nicht für  zulässig erklärt hat. Rückzahlungen erfolgen somit für die Jahre 2012-2015. (Näheres www.vgwort.de)

Am 16. Dez. 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine neue gesetzliche Regelung hinsichtlich der Beteiligung von Verlagen an der Ausschüttung der VG Wort. Das neue Verwertungsgesellschaftsgesetz stellt nun klar, dass der Urheber eines Werkes bei der VG Wort zustimmen kann, ob der Verleger an der Ausschüttung beteiligt werden soll. Fazit: Eine gemeinsame Rechtewahrnehmung der VG Wort ist möglich. (Siehe www.vgwort.de)

Näheres muss auf der nächsten Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossen und geregelt werden.

Was weiter wichtig ist

Die VG Wort ist allerdings weder für die Zahlung der Honorare, die zwischen Autor und seinen Verwertern vereinbart sind, zuständig, noch kann und darf sie bei urheberrechtlichen Problemfällen beratend tätig werden. Die Tantiemen, die über die VG Wort ausgeschüttet werden, stammen aus jenen Pauschalvereinbarungen, die die VG Wort mit den Verwertern eingegangen ist.

Adressen:

Untere Weidenstraße 5
81543 München
Tel: (089) 514120

Köthener Str. 44
10963 Berlin
Tel: (030) 2613845

Teilnahme an der Gremienarbeit der VG WORT

Es ist sehr wichtig, dass sich Autorinnen und Autoren als Wahrnehmungsberechtigte aktiv in den Gremien der VG WORT zu engagieren. Dies kann geschehen durch:

  • Teilnahme an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten
  • Ausübung des aktiven und des passiven Wahlrechts (zum Delegierten einer Berufsgruppe)

Zudem kann jede Autorin / jeder Autorin gegen ein geringes jährliches Entgelt die Mitgliedschaft bei der VG Wort beantragen. Vorausgesetzt sie/er hat in den letzten drei Bezugsjahren im Durchschnitt mindestens je 400.- Euro als Ausschüttung erhalten.

Mitglieder der VG Wort können an der jährlichen Mitgliedsversammlung teilnehmen und z.B. über Satzungsänderungen, Verteilungspläne abstimmen.

Weitere Informationen unter www.vgwort.de.