Die Künstlersozialversicherung

Eine bedeutende Einrichtung für Künstler

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) das von der Künstlersozialkasse (KSK) umgesetzt wird, sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung bekommen wie Arbeitnehmer.

Sie ist keine Renten-, Kranken oder Pflegeversicherung, sondern meldet die versicherten Künstler bei den entsprechenden Versicherungen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der allgemeinen Rentenversicherung an und leitet die Beiträge weiter.

Der Künstler muss sich oder darf sich also selbstständig eine Kasse suchen, bei der er versichert sein will oder bereits ist.

Wer darf oder muss in die KSK?

Davor prüft die KSK ob ein Künstler oder Publizist zu dem versicherungspflichtigen Personenkreis der KSK gehört. Wird er als versicherungspflichtig eingestuft, zieht die KSK durch Abgaben, die sie von Unternehmen einnimmt und einen Zuschuss des Bundes den Anteil ab, den bei Angestellten die Arbeitgeber entrichten.

Die KSK ist somit für alle freischaffenden Künstler und Publizisten ein wichtiges Element, das ihre Existenz erleichtert.

Voraussetzungen dabei sind:

„Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG. Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden.

Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.

Selbständig ist die künstlerische oder publizistische Tätigkeit nur, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt.“

Dabei muss ein voraussichtliches Arbeitseinkommen erzielt werden, das über einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt, die zurzeit 3900 Euro jährlich beträgt. Berufsanfänger werden nach dem KSVG versichert, auch wenn in den ersten drei Jahren diese Grenze nicht erreicht wird.

Diese Informationen sind unvollständig und nur als Hinweis gedacht. Die ausführlichen Informationen und Formulare finden sich auf der Homepage der KSK

www.kuenstlersozialkasse.de