Der VS sieht die Monopolkommission mit ihrem Sondergutachten auf dem Holzweg –
Bücher sind nicht nur Ware, sondern Kulturgüter und damit Träger von Werten und Sinn, betont die VS-Vorsitzende Eva Leipprand. Literarische Texte werden vom Staat geschützt, weil die Gesellschaft eine Vielfalt an Narrativen braucht. Sie halten die kulturelle Evolution in Gang, indem sie überkommene Mythen und Symbole hinterfragen und neue schaffen. Die 2005 verabschiedete „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ definiert das Schutzziel Kulturgut sehr klar und völkerrechtlich bindend. Sie schreibt den Doppelcharakter von Kulturgütern fest und sieht in der Vielfalt der Kulturen eine unverzichtbare Ressource für die Zukunft der Menschheit. Der Staat hat somit das Recht und die Pflicht, in den Kulturmarkt einzugreifen, um die freie Weiterentwicklung der Gesellschaft zu sichern.
Soeben hat sich die Monopolkommission, ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung in Fragen Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht berät, für die Abschaffung der Buchpreisbindung ausgesprochen. Mit dieser Empfehlung befindet sie sich allerdings auf dem Holzweg. Es ist ja richtig, dass sich, wie die Kommission feststellt, das „Marktumfeld ändert“. Von einem „unverfälschten Wettbewerb“ kann schon lange keine Rede mehr sein. Immer stärker treten fatale Tendenzen in Richtung einer Monopolisierung des Buchmarkts hervor, die den Literaturbetrieb in seiner jetzigen Form in Frage stellen und die Monopolkommission schon längst hätten auf den Plan rufen müssen. Internationale Internetkonzerne nehmen unzulässigen Einfluss auf unsere gesellschaftlichen Narrative. Wenn die Kreativität nur noch Teil eines herrschenden Geschäftsmodells ist, verliert sie ihre Kraft als Zukunftsressource.
Aus gutem Grund wurde deshalb im Jahr 2016 die Buchpreisbindung auch auf e-Books ausgedehnt, um eine Unterhöhlung des Buchmarktes durch Konzerne außerhalb der BRD zu unterbinden. Der VS appelliert an die neue Bundesregierung, an der Buchpreisbindung festzuhalten, wie das auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.