Künstlerhilfsprogramme bis Ende 2021 verlängert

In der heutigen Pressemitteilung hat die Bayerische Staatsregierung bekanntgegeben, dass die Künstlerhilfsprogramme wie das Soloselbstständigenprogramm bis Ende des Jahres verlängert werden:

„Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme Soloselbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat beschließt darüber hinaus zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.“