![Soloselbstaendigenprogramm](https://schriftsteller-bayern.de/wp-content/uploads/2021/01/soloselbstaendigenprogramm-640x381.jpg)
In der heutigen Pressemitteilung hat die Bayerische Staatsregierung bekanntgegeben, dass die Künstlerhilfsprogramme wie das Soloselbstständigenprogramm bis Ende des Jahres verlängert werden:
„Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme Soloselbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat beschließt darüber hinaus zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.“