Literaturstipendien der Landeshauptstadt München 2021

Literaturstipiendium

Die Landeshauptstadt München vergibt 2021 sieben Stipendien für Autoren*innen und Übersetzer*innen in Höhe von jeweils € 6 000. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben
(€ 3000).

Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren*innen gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autor*innen unter 30 Jahren in die Auswahl. Das Stipendium für Übersetzer*innen fördert eine herausragende Leistung in der Übertragung eines besonders anspruchsvollen Textes ins Deutsche.

Zwei der Stipendien werden für Projekte im Bereich Kinder- und Jugendliteratur vergeben. Hierfür können auch illustrierte Kinderbuchprojekte bzw. Graphic Novels o.ä. eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor*in und Illustrator*in geteilt. Eine*r der beiden Künstler*innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München
haben.

Preisträger*innen des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiat*innen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen.

Jede Bewerberin/jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autorinnen und Autoren ist nicht möglich.

Ausschreibungsbedingungen

Voraussetzungen für die Bewerbung sind

dass die Autoren*innen bzw. Übersetzer*innen in München (S-Bahn-Bereich) leben (bei illustrierten
Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler*innen)
dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, d.h. 7 komplette und getrennte
(jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen!) „Sets“ für die Juroren*innen:

a) biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen

b) eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite

c) Arbeitsproben aus dem Projekt

bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)

bei Lyrik maximal 20 Gedichte

bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf / die vorläufige Ausarbeitung
des Stücks (ca. 20 Seiten)
bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)

Einsendungen der Bewerbungen (ab Januar 2021) an:

Kulturreferat / Abteilung 1

Literaturstipendien

Burgstraße 4

80331 München.

Einsendeschluss: 15. März 2021 (Datum des Posteingangs).

Mit der Einreichung erklärt sich die Bewerberin/der Bewerber mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen. Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.

Rückfragen bitte an:

Katrin Dirschwigl, katrin.dirschwigl@muenchen.de

Weitere Informationen unter: muenchen.de/kulturfoerderung