Literaturstipendien der Landeshauptstadt München 2023

Literaturstipiendium

Die Landeshauptstadt München vergibt 2023 zehn Stipendien für Autoren*innen und Übersetzer*innen in Höhe von jeweils € 8.000. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben (€ 3.000).

Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren*innen gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autor*innen unter 30 Jahren in die Auswahl. Zwei Stipendien für Übersetzer*innen fördern herausragende Leistungen in der Übertragung besonders anspruchsvoller Texte ins Deutsche.

In den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur wird jeweils ein Stipendium vergeben. Hierfür können auch illustrierte Projekte eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor*in und Illustrator*in geteilt. Eine/r der beiden Künstler*innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München haben.

Ein weiteres Stipendium zeichnet ein Projekt aus dem Bereich Illustration/Graphic Novel aus.

Preisträger*innen des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiat*innen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen. Jede/r Bewerber*in kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autor*innen ist nicht möglich.

Ausschreibungsbedingungen

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
• dass die Autoren*innen bzw. Übersetzer*innen in München (S-Bahn-Bereich) leben (bei illustrierten Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler*innen).
• dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
• Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.

Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, d.h. 7 komplette und getrennte
(jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen!) „Sets“ für die Juroren*innen:
a) biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
b) eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
c) Arbeitsproben aus dem Projekt
bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)
bei Lyrik maximal 20 Gedichte
bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf/die vorläufige Ausarbeitung
des Stücks (ca. 20 Seiten)
bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)

Einsendungen der Bewerbungen (ab Januar 2023) an:
Kulturreferat / Abteilung 1
Literaturstipendien
Burgstraße 4
80331 München

Einsendeschluss: 16. März 2023 (Datum des Posteingangs).

Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber*in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert. Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.

Rückfragen bitte an:
Katrin Dirschwigl, katrin.dirschwigl@muenchen.de

Weitere Informationen unter: muenchen.de/literaturstipendium